Kirchenverwaltungswahlen 2024
Am 23. und 24. November dieses Jahres findet nach der verbindlichen Vorgabe unseres Diözesanbischofs auch in den Pfarreien der Pfarreiengemeinschaft Marktoberdorf die Neuwahl der Kirchenverwaltungen (2025–2030) statt. Bei der Kirchenverwaltungswahl geht es um ehrenamtliche Dienste, die zwar oftmals im Hintergrund geleistet werden, jedoch sowohl für die Pfarrei wie auch für den Leitungsdienst des Pfarrers unverzichtbar sind und deshalb Dank und Anerkennung verdienen. Sachkunde, aber auch gesunder Menschenverstand sowie Bereitschaft zum Engagement und zur Unterstützung des Pfarrers sind bedeutsame Kriterien für eine Mitgliedschaft in der KVW. Entsprechend der Katholikenzahl der Pfarrgemeinden sind für die Pfarreien St. Martin und St. Magnus jeweils 6 Kirchenverwaltungsmitglieder, für St. Michael Bertoldshofen 4 Mitglieder, Die Gemeinden werden aufgefordert, bis zum 19.10.2024 Kandidatenvorschläge einzureichen. Als KVW-Mitglied gewählt werden kann, wer der römisch-katholischen Kirche angehört, im Bereich seiner Pfarrgemeinde seinen Hauptwohnsitz hat, kirchensteuerpflichtig ist Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens drei Wahlberechtigten unterzeichnet sein; und zwar unter gleichzeitiger Angabe des Vor- und Zunamens, des Alters und der Anschrift. Ein ordnungsgemäßer Wahlvorschlag hat wenigstens einen und darf höchstens doppelt so viele Bewerber enthalten, als KVW-Mitglieder zu wählen sind. Die Kandidatenvorschläge sind bei den Vorsitzenden der Wahlausschüsse, im Pfarrbüro der Pfarreiengemeinschaft, Kurfürstenstr. 13, 87616 Marktoberdorf einzureichen oder in eine Kandidaten- (Vgl. Wahlordnung 2024) |